Der Bundesfinanzhof hat entschieden: „Die Aufwendungen für die Erstellung eines Sachverständigengutachtens zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts eines zum Nachlass gehörenden Grundstücks sind als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig, wenn sie in engem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem Erwerb von Todes wegen anfallen“ (Leitsatz, amtlich).
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Erbschaftsteuerbefreiung für Grundstückserben
der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Grundstückserben vorläufig von der Erbschaftsteuer befreit werden können, wenn Sie daran ein berechtigtes Interesse haben.
Ein berechtigtes Interesse der Grundstückserben liegt nach Auffassung des BFH jedenfalls vor, wenn der Steuerpflichtige mangels des Erwerbs liquider Mittel (wie z.B. Bargeld, Bankguthaben, mit dem Ableben des Erblassers fällige Versicherungsforderungen) zur Entrichtung der festgesetzten Erbschaftsteuer eigenes Vermögen einsetzen oder die erworbenen Vermögensgegenstände veräußern oder belasten muss.
An der Rechtsprechung, nach der eine Aussetzung bzw. Aufhebung der Vollziehung nicht zu gewähren ist, wenn zu erwarten ist, dass das BVerfG lediglich die Unvereinbarkeit eines Gesetzes mit dem GG aussprechen und dem Gesetzgeber eine Nachbesserungspflicht für die Zukunft aufgeben wird, hält der Senat nicht mehr fest. BFH Az. II B 46/13
Immobilienverkäufer haftet für falsche Flächenangabe
Nach einer Entscheidung des OLG Koblenz, Az. 10U 834/12 ist der Verkäufer einer Eigentumswohnung für die korrekte Flächenangabe verantwortlich, weil die Beschaffenheit des Grundstücks zutreffend dargestellt werden muss. Die Berufung auf den im Kaufvertrag vereinbarten Gewährleistungsausschluss war erfolglos.
Kostenrechtsmodernisierungsgesetz heute in Kraft getreten
Das ursprünglich für Anfang Juli geplante 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (KostRMoG) ist nach Anrufung des Vermittlungsausschusses am 05.07.2013 vom Bundesrat verabschiedet worden. Das Gesetz wurde laut Informationen des Bundesanzeiger Verlags am 29.07.2013 im Bundesgesetzblatt (BGBL. I S. 2586) verkündet und tritt somit am 01.08.2013 in Kraft. Quelle: http://www.datev.de/portal/ShowPage.do?pid=dpi&nid=150230
Nur Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung regeln die Zweckbestimmung bei Raumeigentum
Bezeichnungen des planenden Architekten im Aufteilungsplan stellen grundsätzlich keine Beschränkung der Nutzungsmöglichkeit dar. Denn Aufgabe des Aufteilungsplans ist es nach § 7 Abs. 4 Nr. 1 WEG, die Aufteilung des Gebäudes mehr erfahren
Grunderwerbsteuer: Minderung der Bemessungsgrundlage bei Übernahme von Erwerbsnebenkosten durch den Veräußerer
Ist der Veräußerer eines Grundstücks verpflichtet, dem Erwerber Erwerbsnebenkosten zu erstatten, vermindert sich die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer um die zu erstattenden Kosten. Ausgenommen hiervon ist die Grunderwerbsteuer selbst, denn die Grunderwerbsteuer beeinflusst ihre eigene Bemessungsgrundlage nicht (§ 9 Abs. 3 GrEStG). Quelle: BFH 17.4.2013, II R 1/12
Erbschaftsteuer – Steuerfreiheit bei selbstgenutztem Wohnungseigentum
Das FG Münster entschied, dass die Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG (Steuerbefreiung für selbstgenutztes Wohnungseigentum) nicht gewährt werden könne, wenn der Erwerber die erworbene Immobilie nicht erkennbar zur Nutzung zu eigenen Zwecken bestimmt habe.mehr erfahren
Warum braucht Berlin eine dritte Internationale Bauausstellung ?
Berlin wächst wieder, endlich. Damit werden nun aber – wie in vielen anderen Großstädten Europas – auch die Schattenseiten einer dynamischen Entwicklung sichtbar: Der Druck auf die innerstädtischen Quartiere wächst, die Mieten dort steigen rasant, die Kluft zwischen der inneren und der äußeren Stadt wird immer größer. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt arbeitet derzeit am Stadtentwicklungskonzept 2030 und hat mehr erfahren
Was wird aus dem ICC Berlin
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In einem Jahr, vielleicht schon zur Grünen Woche 2014, wird der City-Cube eröffnet. Ehemals stand dort die Deutschlandhalle, aber seit Juli 2012 wächst an der Ecke Jafféstraße/Messedamm ein neues Kongress- und Ausstellungszentrum aus dem Boden. Bis zu 400 Bauarbeiter schuften im Dreischichtsystem, auch in diesen kalten mehr erfahren
Kabinettbeschluss zur Einführung eines Datenbankgrundbuchs
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Das Kabinett hat am 10.12.2012 einen Gesetzesentwurf zur Einführung eines Datenbankgrundbuches beschlossen. Der Gesetzesvorschlag ermöglicht einen schnelleren und einfacheren Umgang mit dem Grundbuch. Die Grundbuchinhalte werden künftig strukturiert und logisch verknüpft in einer Datenbank gespeichert, so dass eine übersichtlichere Arbeit mit dem Grundbuch möglich ist. Mithilfe einer einheitlichen Datenbank passt sich das Grundbuch der digitalen Welt an.
Mehr: http://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2012/20121212_Kabinettbeschluss_zur_Einfuehrung_eines_Datenbankgrundbuchs.
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