Kabinettbeschluss zur Einführung eines Datenbankgrundbuchs

 

 

Das Kabinett hat am 10.12.2012 einen Gesetzesentwurf zur Einführung eines Datenbankgrundbuches beschlossen. Der Gesetzesvorschlag ermöglicht einen schnelleren und einfacheren Umgang mit dem Grundbuch. Die Grundbuchinhalte werden künftig strukturiert und logisch verknüpft in einer Datenbank gespeichert, so dass eine übersichtlichere Arbeit mit dem Grundbuch möglich ist. Mithilfe einer einheitlichen Datenbank passt sich das Grundbuch der digitalen Welt an.
Mehr: http://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2012/20121212_Kabinettbeschluss_zur_Einfuehrung_eines_Datenbankgrundbuchs.
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