Hessisches Finanzgericht: Grundstückserwerb vom früheren Ehegatten ist nur dann nicht grunderwerbsteuerpflichtig, wenn die Scheidung Anlass für die Vermögensübertragung war.

Hessisches Finanzgericht: Grundstückserwerb vom früheren Ehegatten ist nur dann nicht grunderwerbsteuerpflichtig, wenn die Scheidung Anlass für die Vermögensübertragung war.

Überträgt ein geschiedener Ehegatte seinen hälftigen Miteigentumsanteil an einem Grundstück auf seinen ehemaligen Ehepartner, fällt nur dann keine Grunderwerbsteuer an, wenn Anlass für die Vermögensübertragung die Scheidung und nicht andere Gründe waren. Das hat das Hessische Finanzgericht entschieden (Az. 5 K 2338/08).