Nach einer Pressemitteilung des IVD haben sich die Länderfinanzminister geeinigt, dass die Bemessungsgrundlage für die Erhebung der Grundsteuer künftig der Verkehrswert des Grundstücks sein soll.mehr erfahren
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Verbilligter Grundstückskauf unter Verkehrswert ist keine Schenkung
Der verbilligte Verkauf eines Grundstücks unterhalb des Verkehrswerts durch eine GmbH an den Bruder eines Gesellschafters stellt keine freigiebige Zuwendung der Gesellschaft dar. Er löst demzufolge auch keine Schenkungsteuer aus. FG Münster, 3 K 103/13 Erb.
Bei dem entschiedenen Fall war das FA der Ansicht,mehr erfahren