Karte der archäologischen Fundstellen in Berlin

Das Landesdenkmalamt Berlin stellt eine Karte mit den archäologischen Fundstellen zur Verfügung. Diese ermöglicht verschiedene Suchabfragen und gibt Kurzinformationen zu den aufgeführten Funden und Bodendenkmalen. Im historischen Zentrum Berlins wird eine historische Karte Berlins (um 1900) und der Kernbereich der mittelalterlichen Stadt zugeschaltet.

Die Karte umfasst mehr erfahren

Fördert der Fiskus Baudenkmäler?

Im Dezember 2011 haben wir unser gemietetes Reihenhaus gekauft. Das Haus steht unter Denkmalschutz. Können die Anschaffungskosten steuerlich geltend gemacht werden beziehungsweise gibt es für das Wohnen in einem Baudenkmal Fördermittel?

Der Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie kann lukrativ sein. Denn für Baudenkmäler gibt es auch bei einer Eigennutzung ein höheres steuerliches Abschreibungspotenzial. Die Baukosten für das Eigenheim sind steuerbegünstigt, wenn diese nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind.

Hierüber entscheidet auch für das Finanzamt verbindlich das Landesamt für Denkmalpflege. Anschaffungskosten sind dabei insoweit begünstigt, als sie auf bewilligte Baumaßnahmen entfallen, die nach dem Abschluss des Kaufvertrages durchgeführt wurden.

Der Sonderausgabenabzug im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung für Herstellungs-/Anschaffungskosten beträgt im Jahr des Abschlusses der begünstigten Maßnahmen und in den neun folgenden Jahren jeweils bis zu neun Prozent der Bemessungsgrundlage. Sofern man öffentliche Zuschüsse etwa vom Land oder der Denkmalstiftung erhalten hat, muss die Bemessungsgrundlage für die Steuerförderung entsprechend gekürzt werden. Grundsätzlich müssen Interessenten an denkmalgeschützten Gebäuden aber beachten, dass die einzelnen Baumaßnahmen mit der zuständigen Denkmalbehörde abzustimmen sind. Erst wenn die Behörde eine Bescheinigung über die begünstigten Aufwendungen ausstellt, können solche Aufwendungen beim Finanzamt geltend gemacht werden. Liegt eine solche Bescheinigung vor, können 90 Prozent der begünstigten Aufwendungen steuerlich abgesetzt werden. Hinzu kommen noch Sonderausgaben für von der Denkmalbehörde bewilligte Erhaltungsaufwendungen.

Fördermittel können für einzelne Stadtgebiete in Form von Projektförderungen gewährt werden. Hier ist für das Land Berlin die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zuständig. Bei der KfW-Bank sind günstige Kreditmittel für bestimmt Erwerbs- oder Baumaßnahmen abzufragen.