BGH: Mietminderung nur bei verbindlicher Flächenvereinbarung

Der Bundesgerichtshof hat am 10. November 2010 entschieden, dass eine Mietminderung wegen Abweichung der tatsächlichen Wohnfläche von der im Mietvertrag angegebenen Wohnfläche um mehr als 10 % nicht in Betracht kommt, wenn die Parteien in dem Vertrag deutlich bestimmt haben, dass die Angabe der Quadratmeterzahl nicht zur Festlegung des Mietgegenstandes dient. (Az. VIII ZR 306/09).