Betriebskostenabrechnung

BGB § 556 Abs. 3 Satz 5
Der Mieter muss dem Vermieter innerhalb von zwölf Monaten seit Erhalt einer Betriebskostenabrechnung mitteilen, dass einzelne Betriebskosten mit Rücksicht auf eine hierfür vereinbarte Pauschale nicht abzurechnen sind.
BGH, Urteil vom 12. Januar 2011 – VIII ZR 148/10 – LG München II AG Dachau