Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung wird beanstandet.

Beim Bundesverfassungsgericht ist erneut eine Verfassungsbeschwerde anhängig, mit der u.a. die Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung beanstandet wird.
Hintergrund: Der BFH hat mit zwei viel beachteten Urteilen v. 30.6 2010 (Az. II R 60/08) und (Az. II R 12/09) entschieden, dass die Vorschriften über die Einheitsbewertung des Grundvermögens jedenfalls für Stichtage bis zum 1.1.2007 noch verfassungsgemäß sind. Für jüngere Stichtage äußert er jedoch Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung. Die BFH-Urteile haben in der Politik und in den betroffenen Kreisen zahlreiche Reaktionen ausgelöst; dabei besteht weitgehender Konsens über die Notwendigkeit einer grundlegenden Grundsteuerreform (vgl. hierzu ausführlich Pahlke in NWB 40/2010 S. 3172).

Neue Verfassungsbeschwerde: Gegen das Urteil Az. II R 12/09 ist nun Verfassungsbeschwerde eingelegt worden (Az. 2 BvR 287/11). Mit der Beschwerde wird die Beschränkung der Grundsteuerbefreiung auf korporierte Religionsgesellschaften sowie die Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung gerügt. Legen betroffen Steuerpflichtige unter Bezugnahme auf das o.g. Aktenzeichen Einspruch ein, ruht das Einspruchsverfahren insoweit (§ 363 Abs. 2 Satz 2 AO).

Quelle: NWB – News zum Steuerrecht 11.3. 2011