„Leben mit Weitsicht – Großwohnsiedlungen als Chance“

Berlin bereitet sich auf eine dritte Internationale Bauausstellung vor. Die IBA Berlin 2020 will die gemischte Stadt des 21. Jahrhunderts in einem kreativen und partizipativen Prozess gestalten und dazu die besonderen Stärken und Talente der Stadt experimentell neu in Wert setzen. Die zweite Veranstaltung in einer Reihe, die sich mit den Schwerpunktthemen der IBA Berlin 2020 auseinandersetzt, lenkt den Blick auf Großwohnsiedlungen. Europaweit werden diese meist als Problem wahrgenommen. Gleichwohl stellen sie ein großes Potenzial für Städte dar.
Die Veranstaltung am 13. Februar 2012 stellt zur Diskussion, wie diese starren, oft monofunktionalen Großstrukturen in lebendig gemischte Quartiere transformiert werden können. Wie können mit städtebaulichen und architektonischen Mitteln, mit künstlerischen Interventionen oder mit Aktivierungs- und Beteiligungsstrategien neue Perspektiven eröffnet werden? Welche Bedeutung haben städtebauliche Großformen für einen ökonomisch, ökologisch und sozial nachhaltigen Stadtumbau? Die Diskussion mit internationalen Gästen soll inspirieren und die Berliner Diskussion bereichern.
13. Februar 2012
15:00 – 19:30 Uhr

Villa Elisabeth
Invalidenstr. 3
10115 Berlin-Mitte

Der letzte Rat ist teuer

Nach einem Todesfall gehört Streit unter den Hinterbliebenen zum Alltag, hat die Postbank in einer Studie herausgefunden. Bei mehr als jedem sechsten Erbfall fetzen sie sich; übersteigt der Wert des Erbes 100.000 Euro, sogar in jedem vierten Fall. Oft fühlt sich ein Angehöriger benachteiligt und wehrt sich, bisweilen waren die Erben schon vor dem Todesfall zerstritten. Und auch fehlende oder ungültige Testamente sind ein häufiger Streitgrund.
Quelle: http://www.zeit.de/2011/50/GS-Erbe-Nachlassregelung

Nachträge im Testament unterschreiben

Ein Nachtrag in einem Testament muss vom Erblasser unterschrieben werden. Andernfalls ist der Zusatz ungültig. Das entschied das Oberlandesgericht Celle (Aktenzeichen: 6 U 117/10).

In dem verhandelten Fall hatte eine Frau ein Testament verfasst und dieses auch eigenhändig unterschrieben. In diesem Testament setzte sie ihren Enkel als Erben ihres Hausstands ein. Unterhalb der Unterschrift fügte sie einen weiteren Satz hinzu, worin sie ihrem Enkel auch ihr Konto zukommen ließ. Darunter setzte sie handschriftlich die Abkürzung «D. O.»

Die Richter hielten diesen Zusatz für nichtig. Eine zusätzliche Verfügung müsse eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein, befanden sie. Die Unterschrift müsse den Vor- und Nachnamen des Erblassers enthalten. Eine abweichende Unterschrift reiche nur dann aus, wenn an der Urheberschaft keine Zweifel bestünden.

Diese Voraussetzungen sah das Gericht hier nicht. Denn bei der Abkürzung «D. O.» handelte es nicht um die Initialen der Erblasserin, sondern meinte «Die Obengenannte». Eine solche Bezugnahme erlaube aber nicht die Identifikation der Erblasserin, so die Richter. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Quelle: http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1243461

Erschwingliches Wohnen unter Genossen

Kein Wunder also, dass in vielen Städten ein regelrechter Ansturm auf die Genossenschaftswohnungen eingesetzt hat. „Bei uns in Hamburg ist der Wohnraum so knapp, dass es seit Jahren bei keiner der 30 Genossenschaften Leerstand gibt“, sagt Frank Seeger, Vorstandsmitglied des Arbeitskreises Hamburger Wohnungsbaugenossenschaften. Ein Ende des Engpasses ist hier nicht abzusehen, denn die Nachfrage steigt weiter: Immer mehr Menschen ziehen in die Nordmetropole. Ähnlich sieht es in München, Frankfurt, Köln und Berlin aus. „Es lohnt sich jetzt für uns wieder zu bauen“, sagt Seeger. In der ganzen Stadt entstünden neue Genossenschaftswohnungen.

Einer gewinnt immer …

..Es bleibt den Adlon-Investoren also vorerst nur das gute Gefühl eines der bekanntesten Hotels Deutschlands ein bisschen mitzubesitzen – auch wenn sie sich dafür nichts kaufen können. Eine ganz neue Form des Idealismus in turbulenten Zeiten.
Quelle:IMMOBILIEN weekly, Ausgabe 132, 31.08.2011, Seite 03

OBILIEN 

weekly Ausgabe 132 31.08.2011 Seite 03 

weekly Ausgabe 132 31.08.2011 Seite 03 

weekly Ausgabe 132 31.08.2011 Seite 03

weekly Ausgabe 132 31.08.2011 Seite 03

 

 

Niedriger gemeiner Wert bei der erbschaftsteuerlichen Grundstücksbewertung

Der BFH hat in seinem Urteil vom 3. Dezember 2008 – Az. II R 19/08 – zu den Anforderungen an den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Wertes bei der erbschaftsteuerlichen Grundstücksbewertung Stellung genommen. Das Finanzamt kann nur nach begründeter Auseinandersetzung mit dem Sachverständigengutachten von dessen Wertermittlung abweichen.
BFH. Urteil vom 3. Dezember 2008 – AZ. II R 19/08
Fundstelle: http://www.ihk-nordwestfalen.de/fileadmin/medien/02_Wirtschaft/00_Standortpolitik/Steuern/medien/PDF_Word_Excel/Grundstuecksbewertung.pdf

Kabinett hat ImmoWertV heute Beschlossen

Das Kabinett hat heute die neue Immobilienwertermittlungsverordnung beschlossen. Sie bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats und soll danach im Sommer in Kraft treten. Mit dem neuen Bewertungsrecht sind klare Rechtsgrundlagen für die Bewertung von Immobilien bzw. bebauten und unbebauten Grundstücken geschaffen worden. Damit können schon auf der Ebene der Bewertung Immobilienkrisen verhindert werden. Gerade die fehlende Transparenz bei der Bewertung von Immobilien in den USA und in anderen Ländern hat zur weltweiten Wirtschaftskrise maßgeblich beigetragen.