Die ImmoWertV tritt am 1. Juli 2010 in Kraft. Gleichzeitig tritt die WertV88 außer Kraft.

Heute am 27. Mai 2010 wurde im Bundesgesetzblatt Nr. 25 die neue Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) verkündet. Gemäß § 24 ImmoWertV tritt die Verordnung am 1. Juli 2010 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Wertermittlungsverordnung vom 6. Dezember 1988 außer Kraft.

Damit ist für die Ermittlung von Verkehrswerten (Marktwerten) von Grundstücken, ihrer Bestandteile sowie ihres Zubehörs und bei der Ableitung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten einschließlich der Bodenrichtwerte die ImmoWertV folglich ab dem 1. Juli 2010 anzuwenden.

Bei Stichtagen vor dem 1. Juli ist zu beachten, dass die wertbeeinflussenden Grundstücksmerkmale für den Qualitätstichtag anzusetzen sind und die allgemeinen Wertverhältnisse am Wertermittlungsstichtag zu Berücksichtigen sind.

Die ImmoWertV beschreibt die neuen „anerkannten Regeln der Bewertungslehre“ und sind somit von  allen Immobiliensachverständigen bei Erstattung von Verkehrswertgutachen anzuwenden.

Der vollständige Text (inklusive Begründung) kann als Drucksache Nr. 171/10 von den Internetseiten des Bundesrats heruntergeladen werden:
http://www.bundesrat.de/cln_152/SharedDocs/Drucksachen/2010/0101-200/171-10,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/171-10.pdf

Kabinett hat ImmoWertV heute Beschlossen

Das Kabinett hat heute die neue Immobilienwertermittlungsverordnung beschlossen. Sie bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats und soll danach im Sommer in Kraft treten. Mit dem neuen Bewertungsrecht sind klare Rechtsgrundlagen für die Bewertung von Immobilien bzw. bebauten und unbebauten Grundstücken geschaffen worden. Damit können schon auf der Ebene der Bewertung Immobilienkrisen verhindert werden. Gerade die fehlende Transparenz bei der Bewertung von Immobilien in den USA und in anderen Ländern hat zur weltweiten Wirtschaftskrise maßgeblich beigetragen.