Wertminderung durch Leitungsrechte

Versorgungsleitungen die durch den Grund und Boden verlaufen, können die Nutzungsmöglichkeit und damit den Wert eines Grundstücks erheblich mindern. Sofern ein dingliche Sicherung oder ein gesetzlicher Anspruch des Versorgers besteht ist daran kaum was zu ändern. Anders im Fall einer bloßen Gestattung.mehr erfahren

Berlin wächst.

Nach einer aktuellen Mitteilung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt in Berlin,  ist die Einwohnerzahl Berlins in den Jahre 2011 bis 2013 um ca. 130 000 Einwohner gestiegen. Ein Ende dieser Entwicklung ist nicht abzusehen.  Der Senat sieht seine Aufgabe darin, die reichlich vorhandenen Flächenpotentiale für Wohnungsneubau zu nutzen.  Der Stadtentwicklungsplan Berlin geht von einem Flächenpotential in Berlin für Rund 215.000 neue Wohnungen aus. Weitere Informationen zum Stadtenwicklungsplan http://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/stadtentwicklungsplanung/de/wohnen/download/step_wohnen_2025_bericht.pdf

PreisWert Berlin?

Die Firma Projekt Immobilien bietet in der Albrechtstr. 112A, 12167 Berlin – Steglitz – Zehlendorf,  Ortsteil Steglitz Eigentumswohnungen zum Kauf an. Informationen zu den Preisen erhalten Sie hier  www.steglitzer-hoefe.de.
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Rechtswidrige Bewertung von Eigentumswohnungen durch die Finanzverwaltung

Wird ein Grundstück vererbt oder verschenkt, muss das Finanzamt für steuerliche Zwecke dessen Wert feststellen. Handelt es sich um eine Eigentumswohnung, ein Teileigentum oder ein Ein- bzw. Zweifamilienhaus, muss das Finanzamt die Bewertung im Vergleichswertverfahren vornehmen. Grundlage sind die von dem Gutachterausschuss für Grundstückswerte mitgeteilten Preise vergleichbarer Grundstücke.
Üblicherweise wendet die Finanzverwaltung teilweise stark vereinfachte Verfahren an.mehr erfahren

Berliner „Schrottimmobilien“ 150% über Verkehrswert

Wie der Tagesspiegel heute in seiner Online Ausgabe berichtet, hat die Berliner Polizei 6 Haftbefehle und 35 Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt. Die Beschuldigten sollen unerfahrenen Käufern Steuerersparnisse, und Hohe Mieteinnahmen in Aussicht gestellt haben. Teilweise soll der Kaufpreis das 2,5 Fache  des eigentlichen Werts betragen haben. (Quelle: http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/haftbefehle-und-durchsuchungen-grosseinsatz-gegen-schrott-immobilien-verkaeufer/9852860.html).
In seiner Entscheidung vom 24. Januar 2014 hat der BGH präzisiert, dass bei bei einer  Abweichung des Kaufpreises vom Verkehrswert von 90%  ein grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besteht und bei überschreiten dieser Grenze keine weiteren Umstände vorhanden sein müssen, um auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten zu schließen.

kostenlose Arbeitshilfe für Kaufpreisaufteilung nach dem Verhältnis der Verkehrswerte

Zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für Absetzungen für Abnutzung von Gebäuden (§ 7 Abs. 4 bis 5a Einkommensteuergesetz) ist es in der Praxis häufig erforderlich, einen Gesamtkaufpreis für ein bebautes Grundstück auf das Gebäude, das der Abnutzung unterliegt, sowie den nicht abnutzbaren Grund und Boden aufzuteilen. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist ein Gesamtkaufpreis für ein bebautes Grundstück nicht nach der sogenannten Restwertmethode, sondern nach dem Verhältnis der Verkehrswerte oder Teilwerte auf den Grund und Boden einerseits sowie das Gebäude andererseits aufzuteilen (vgl. BFH-Urteil vom 10. Oktober 2000 IX R 86/97, BStBl II 2001, 183).

Die obersten Finanzbehörden von Bund und Ländern stellen eine Arbeitshilfe als xls-Datei (Excel) zur Verfügung, die es unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung ermöglicht, in einem typisierten Verfahren entweder eine Kaufpreisaufteilung selbst vorzunehmen oder die Plausibilität einer vorliegenden Kaufpreisaufteilung zu prüfen. Zusätzlich steht eine Anleitung für die Berechnung zur Aufteilung eines Grundstückskaufpreises zur Verfügung.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen, 11.04.2014