Immobilienverkäufer haftet für falsche Flächenangabe

Nach einer Entscheidung des OLG Koblenz, Az. 10U 834/12 ist der Verkäufer einer Eigentumswohnung für die korrekte Flächenangabe verantwortlich, weil die Beschaffenheit des Grundstücks zutreffend dargestellt werden muss. Die Berufung auf den im Kaufvertrag vereinbarten Gewährleistungsausschluss war erfolglos.

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