Noch vor kurzem ( Urteil vom 16.7.2015) hat die 67. Kammer des des Berliner Landgerichts die Auffassung vertreten, dass der Berliner Mietspiegel eine hinreichende Grundlage für die Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete biete. Nach einem Bericht des Tagesspiegel vom Samstag den 15.08.2015 hat die 63. Kammer des Berliner Landgerichts in einem aktuellen Urteil den Berliner Mietspiegel als „nicht qualifiziert“ bezeichnet.
Damit bekommt das Mietwertgutachten des Immobiliensachverständigen wieder mehr Bedeutung für die Begründung eines Mieterhöhungsverlangens.
Wie qualifiziert ist der Berlin Mietspiegel?
Veröffentlicht in Infos zur Immobilienbewertung.