Zur Einordnung von Hausgeldschulden als Nachlassverbindlichkeiten

Gehört eine Eigentumswohnung zu dem Nachlass, weil sie der Testamentsvollstrecker für den Erben mit Nachlassmitteln erworben hat, sind die Hausgeldschulden, die während der Dauer der Testamentsvollstreckung fällig werden, Nachlassverbind-lichkeiten. Quelle: Bundesgerichtshof vom 4. November 2011

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