Bin ich Erbe? So weist man den Erbanspruch nach

Der Erbennachweis muss geführt werden durch eine öffentliche Urkunde, dies ist in der Regel ein notarielles Testament oder ein nach dem Tod des Erblassers zu beantragender Erbschein. Zu der Berichtigung des Grundbuchs hinsichtlich eines Grundstücks, das der Erblasser hinterlässt, oder gegenüber Geldinstituten muss ein Erbnachweis durch Vorlage einer öffentlichen Urkunde geführt werden. Quelle: http://www.giessener-anzeiger.de/lokales/wirtschaft/11363131.htm

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