In die Debatte um die Neuordnung der Erbschaftsteuerreform kommt keine Ruhe: Nach der Reform 2009 und weiteren Nachbesserungen im Jahr 2010 dringen die Länder auf neue Änderungen an dem Gesetzeswerk, welche noch im Laufe des Jahres 2012 wirksam werden sollen. Im Fokus stehen die sogenannten „Cash-Gesellschaften“. Durch sie ist es möglich, selbst große Privatvermögen im Einklang mit dem geltenden Recht erbschaftsteuerfrei auf die nächste Generation übertragen zu können. Bei dieser Konstruktion wird das private Vermögen in eine betrieblich geprägte Personengesellschaft oder eine GmbH eingebracht. In dieser Form – als Betriebsvermögen – wird es nun steuerlich begünstigt und kann nach bestimmten Voraussetzungen zu 85 oder gar zu 100 Prozent von der Steuer befreit werden.Genau dieser Tatbestand ist Gegenstand der Änderungsempfehlungen, die die Länderfinanzminister am 6. Juli im Bundesrat im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2013 verabschiedet haben. Angesichts sinkender Einnahmen aus der Erbschaftsteuer wollen sie dieses zuletzt oft genutzte Schlupfloch schließen. Quelle: http://www.kpmg.de/Themen/31745.htm
Archiv des Monats: Juli 2012
Berlin – UNESCO-Welterbe: Ein Titel, der verpflichtet
Die Ausstellung zeigt Beispiele, wie die mit dem Titel UNESCO-Welterbe verbundenen Handlungsziele und Auflagen vor Ort in den sechs Berliner Siedlungen der Moderne miteinander in Einklang gebracht und verwirklicht werden. Quelle: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/aktuell/liste_neu.shtml
Berliner Kammergericht verurteilt Bauträger
Die Käuferin einer Eigentumswohnung in Berlin-Friedrichshain hat sich auch in zweiter Instanz mit ihrem Klagebegehren durchgesetzt, den Kaufvertrag aus dem Jahre 2006 wegen sittenwidrig überhöhten Kaufpreises rückabzuwickeln. Das Kammergericht bestätigte jetzt in einem Berufungsurteil im Wesentlichen ein Urteil des Landgerichts, durch das die Verkäuferin zur Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückübertragung des Wohnungseigentums verurteilt worden war. Die Sittenwidrigkeit ergebe sich aus einem auffälligen Missverhältnis zwischen dem verlangten Kaufpreis und dem tatsächlichen Wert der Wohnung, so der 11. Zivilsenat in den Entscheidungsgründen. Einem Kaufpreis in Höhe von 76.200,- EUR habe ein sachverständig festgestellter Wohnungswert in Höhe von lediglich 29.000,- EUR für die knapp 33 m² große Wohnung gegenübergestanden. Zu Recht habe das Landgericht daraus auf eine „verwerfliche Gesinnung“ der Verkäuferin geschlossen. Diese könne sich nicht mit einem Bericht über die Einschätzung des Verkehrswertes rechtfertigen, den sie seinerzeit eingeholt habe und der zu einem durchschnittlichen Marktwert in Höhe von 1.790,00 EUR/m² gelangt sei. Dieser Bericht beruhe erkennbar auf der Annahme, dass vor dem Verkauf noch umfangreiche Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten durchgeführt würden; er bilde offensichtlich nicht den Verkehrswert Ende 2006 ab. Nach dem Urteil muss sich die Klägerin allerdings auf ihren zurückverlangten Kaufpreis Mieteinnahmen aus der Wohnung in Höhe von 11.063,25 EUR ebenso anrechnen lassen wie Nutzungsvorteile, die sie dadurch erlangt hat, dass sie die Wohnung zeitweilig selbst genutzt hat. Quelle: http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/presse/archiv/20120626.1250.371992.html
Ramsauer stellt in Berlin neues Bauplanungsrecht vor
Ramsauer hat dem Kabinett in Berlin heute den zweiten Teil der Reform des Bauplanungsrechts vorgelegt.
Nachdem im ersten Teil 2011 Energie- und Klimapolitik Schwerpunkt der Änderungen war, geht es jetzt um die Reduzierung des Flächenverbrauchs und familienfreundliche Städte: die stärkere Regulierung von Spielhallen in Städten
Zudem sollen die Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, die Entwicklung im Außenbereich planerisch zu regeln – z.B. die Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude. Quelle: http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen /2012/138-ramsauer-bauplanungsrechtsnovelle.html
Warum könnte die jetzige Erbschaftsteuer schon wieder verfassungswidrig sein?
Der Bundesfinanzhof geht aktuell von der Verfassungswidrigkeit der neuen Erbschaft- und Schenkungsteuer aus, weil sie es z.B. ermöglicht, dass der Bürger A sein Privatvermögen einerseits voll versteuert werden muss und andererseits der Bürger B durch einen „Trick“ zu 85 oder 100 % steuerfrei übergeben kann.
B kann zum Beispiel soviel Sichteinlagen oder Festgeldkonten in eine GmbH einbringen wie er will. Übergibt oder vererbt er diese GmbH dann an ein Kind und führt dieses Kind die GmbH sieben Jahre weiter, fällt keine Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer an. Durch die taktische Überführung von Privatvermögen (Geldvermögen) in Betriebsvermögen kann man also die immensen Steuerabschläge von 85 % und 100 % in Anspruch nehmen, obwohl das Geldvermögen keine wirkliche Funktion als Betriebsvermögen hat. Nur das Betriebsvermögen ist aber gemeinwohlgebunden und nur diese Gemeinwohlverbundenheit rechtfertigt die Bewertungsabschläge. Quelle: http://www.ruby-erbrecht.de/aktuelle-tipps-und-tricks/2012/tipp_120630.php
Zustimmung zur Löschung einer Grundschuld an einem herrenlosen Grundstück nicht erforderlich
Zu der Löschung einer Grundschuld an einem herrenlosen Grundstück bedarf es nicht der Zustimmung eines für den Eigentümer handelnden Pflegers. Ebenso wenig ist die Zustimmung des früheren Eigentümers erforderlich.BGH 10.5.2012, V ZB 36/12. Fundstelle: http://www.mietrb.de/27325.html
Bei von Vermietern beabsichtigten Modernisierungsmaßnahmen ist der gegenwärtige Wohnungszustand maßgeblich
Bei der Frage, ob die vom Vermieter beabsichtigte Maßnahme eine Verbesserung der Mietsache darstellt, ist grundsätzlich auf den gegenwärtigen Zustand der Wohnung und nicht auf den vom Mieter – sei es auch mit Genehmigung des Vermieters – geschaffenen Zustand abzustellen. Unberücksichtigt bleiben insoweit lediglich etwaige vom (gegenwärtigen) Mieter vertragswidrig vorgenommene bauliche Veränderungen.BGH 20.6.2012, VIII ZR 110/11. Fundstelle: http://www.mietrb.de/27214.html