Zustimmung zur Löschung einer Grundschuld an einem herrenlosen Grundstück nicht erforderlich

Zu der Löschung einer Grundschuld an einem herrenlosen Grundstück bedarf es nicht der Zustimmung eines für den Eigentümer handelnden Pflegers. Ebenso wenig ist die Zustimmung des früheren Eigentümers erforderlich.BGH 10.5.2012, V ZB 36/12. Fundstelle: http://www.mietrb.de/27325.html

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