Posts Tagged “Verkehrswert”

 

Bezahlbare Wohnungen für Berliner mit durchschnittlichem oder sogar geringem Haushaltseinkommen, Neubauten zur Entlastung des Wohnungsmarktes – damit rechtfertigt der Senat die geplante Randbebauung des Tempelhofer Feldes. Doch das dürfte am Geld Den Rest des Eintrages lesen »

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Die Abgeordneten Antje Kapek und Andreas Otto kritisierten am Mittwoch, dass es noch keine verbindliche Absprache unter den Senatoren zur Vergabe von Grundstücken für den Bau preiswerter Wohnungen gebe. Bislang seien nur 12 bis 15 Flächen in der Diskussion. Kapek und Otto forderten, dass dem Abgeordnetenhaus eine vollständige Liste der landeseigenen Flächen vorgelegt wird, die für wohnungspolitische Zwecke zur Verfügung stehen. Darüber müsse dann das Parlament beschließen. Quelle: http://www.berliner-zeitung.de/berlin/wohnungsbau-gruene-mischen-sich-ein,10809148,14993698.html

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Landeseigene Grundstücke dürfen in Berlin vorerst nicht mehr unter Verkehrswert/Marktwert an Investoren verkauft werden. Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos) überarbeite die Liegenschaftspolitik und prüfe in diesem Zusammenhang auch die Vergabe von Grundstücken, sagte ein Sprecher des Finanzsenats am Dienstag und bestätigte damit Medienberichte. Während der Prüfung würden keine Grundstücke unter Verkehrswert verkauft. Ziel der neuen Liegenschaftspolitik sei die vollständige Transparenz bei der Vergabe, betonte der Sprecher.  Bislang wurden einzelne Grundstücke aus politischen Gründen gezielt an Investoren verkauft. Stadtentwicklungssenator Michael Müller (SPD) wollte die Direktvergabe unter anderem nutzen um Kulturprojekte zu erhalten oder den Anstieg der Mieten zu verhindern. Diese Liegenschaftspolitik könnte die Landeskasse Berichten zufolge aber Millionen kosten und Nußbaums Ziel gefährden, 2020 einen Haushalt ohne neue Schulden aufzustellen. Quelle: http://www.morgenpost.de/newsticker/dpa_nt/regioline_nt/berlinbrandenburg_nt/article1932663/Finanzsenator-greift-in-Wohnungspolitik-ein.html

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Landeseigene Grundstücke dürfen vorerst nicht mehr unter Verkehrswert an einen Investor vergeben werden. Nußbaum lässt die Durchführung solcher Direktvergaben überprüfen, laufende Verfahren sind gestoppt. Künftig zählt das höchste Gebot und das darf nicht unter „Verkehrswert“ der Grundstücke liegen. Die Landeshaushaltsordnung schreibe vor, dass „Grundstücke grundsätzlich nur zum vollen Wert veräußert werden dürfen“. Verkäufe unter Wert seien die Ausnahme und bedürften der Rechtfertigung. Der Chef des Liegenschaftsfonds Holger Lippmann, der alle Verkäufe landeseigener Grundstücke abwickelt, bestätigte, dass der Fonds vorerst keine Grundstücke mehr direkt vergibt. „Wir sind nur Dienstleister, die Regeln macht der Senat“, sagte Lippmann. Quelle:  http://www.tagesspiegel.de/zeitung/mietpreise-finanzsenator-bremst-berliner-wohnungspolitik-aus/6347224.html

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Auch die Höhe des Kredites hatte in den vergangenen Tagen Anlass zu kritischen Nachfragen gegeben, denn die BW-Bank hatte Wulff 500.000 Euro ausgezahlt, obwohl der Kaufpreis für das Haus nur 415.000 Euro betrug. Ein Kredit weit über dem Verkehrswert der Immobilie ist bei Privatkunden ungewöhnlich und wird meist nur mit erheblichen Risikoaufschlägen und zusätzlichen Sicherheiten gewährt. Quelle: http://www.sueddeutsche.de/politik/wulffs-anwaelte-aeussern-sich-initiative-fuer-kredit-soll-von-bw-bank-ausgegangen-sein-1.1246908

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Experten streiten darüber, ob die Berechnung des Einheitswertes geändert werden muss. Steuerberater empfehlen Mandanten, vor dem Jahresende Widerspruch für die Steuer 2011 einzulegen. Kämmerer sehen das gelassen.
Das örtlich zuständige Finanzamt stellt den Grundsteuermessbescheid aus. Dessen Grundlagen stehen zurzeit zur Diskussion. Denn verfassungsrechtlich strittig ist der jeweilige Einheitswert eines Grundstücks. Die Ermittlung und Festsetzung des Einheitswertes sei veraltet, sagen die Kritiker.Auf Ebene der Finanzminister der 16 Bundesländer wird eine Anpassung des Einheitswertes bereits beraten. Dabei stehen mehrere Modelle zur Debatte. Eine Seite möchte nur die Fläche besteuern, ohne die Lage und Ausstattung von Gebäuden zu berücksichtigen. Andere wiederum wollen die Grundsteuer nach dem realen Verkehrswert erheben. Als Kompromiss steht im Raum, den Verkehrswert des Grundstücks nach dem Verkehrswert und die Gebäude nach Größe und Nutzung einzubeziehen.
Quelle: http://www.rp-online.de/niederrhein-sued/nettetal/nachrichten/umstrittene-grundsteuer-1.2654786

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Ein Grundstücksverkauf in Potsdam bringt Oberbürgermeister Jann Jakobs und seine politische Basis in Gefahr. Im April 2011 hatte die Stadt ein 11 600 Quadratmeter großes Grundstück am Bertiniweg veräußert. Den Zuschlag erhielten aber nicht die bisherigen Pächterfamilien, die sich auf ein Vorkaufsrecht und Zusagen des früheren Oberbürgermeisters Horst Gramlich beriefen. Das Filetgrundstück ging an die Projektentwicklungsfirma BTW, an der nach Medienberichten Potsdamer „Immobilienexperten“ beteiligt sind.
Die BTW ließ sich flugs als neue Eigentümerin ins Grundbuch eintragen – und kam so einem gerichtlichen Eilantrag zuvor, der das Vorkaufsrecht der Anwohner bestätigte. Erst ein Beschluss des Landgerichts Potsdam und eine Intervention der Kommunalaufsicht Brandenburg setzten Ende November ein Stoppsignal: Der Kaufvertrag ist nun „schwebend unwirksam“, die Eintragung ins Grundbuch demnach unberechtigt. Die Stadt verhandelt derzeit mit den drei Pächterfamilien über eine einvernehmliche Lösung, die für Potsdam teuer werden könnte.
Hinzu kommen Vorwürfe, das Gelände sei unter Wert verkauft worden. 75 Euro pro Quadratmeter zahlte die BTW – ein Gutachter hatte 100 bis 110 Euro veranschlagt, beim Weiterverkauf soll der Preis bis zu 450 Euro betragen. Quelle: http://www.berliner-zeitung.de/berlin/affaere-schnaeppchen-von-der-stadt,10809148,11341532.html

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Die Verbraucherzentrale beobachtet Zunahme dubioser Geschäfte. Das Geschäft mit sogenannten Schrottimmobilien blüht in Berlin. Insider schätzen, dass in diesem Jahr rund 4000 Immobilien weit über Wert verkauft wurden. An den lukrativen Geschäften zu Ungunsten der Verbraucher verdienen auch Notare. Funktionäre der Notar- sowie der Rechtsanwaltskammer haben nach Tagesspiegel-Informationen Verträge zum Schaden von Verbrauchern beurkundet. Quelle: http://www.tagesspiegel.de/berlin/ueberteuerte-immobilien-notare-legen-aemter-nieder/5976988.html

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Die Affäre um den Verkauf von Berliner Schrottimmobilien weitet sich aus. So sollen nun auch Funktionäre der Berlinr Notar- und Rechtsanwaltskammer überteuerte Immobilien-Verkäufe beurkundet haben.
Wie Recherchen der Nachrichtenagentur dapd ergeben haben, haben der Schatzmeister der Notarkammer, Frank Leithold, und der Schatzmeister der Rechtsanwaltskammer, Joachim Börner, massenhaft Verkäufe überteuerter Eigentumswohnungen beurkundet, bei denen Anleger überrumpelt wurden.
Der Berliner Rechtsanwalt Jochen Resch vertritt die Interessen mehrerer hundert Geschädigter. Wie Resch sagte, versuchen die Anleger, mit Hilfe seiner Kanzlei die Rückabwicklung der Geschäfte zu erreichen. Von den Notaren hätten sich seine Mandanten nicht ausreichend informiert gefühlt, sagte Resch. Leithold und Börner haben bisher keine Stellung genommen.
“Bei diesen Geschäften, die Herr Leithold und Herr Börner beurkundet haben, wurden Wohnungen verkauft, die beim Weiterverkauf nicht einmal die Hälfte dessen bringen würden, was meine Mandanten bezahlt haben”, sagte Resch. Es sei anzunehmen, dass es außerhalb seiner Kanzlei weitere Geschädigte gebe, deren Verträge die betreffenden Notare beglaubigt hätten.
Börner und Leithold wollten sich am Wochenende nicht zu den Vorwürfen äußern. Den Berliner Ex-Justizsenator Braun (CDU) hatten ähnliche Vorwürfe das Amt gekostet.

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Lediglich 15 von etwa 100 Eigentümern bebauter oder bebaubarer Grundstücke in Flughafennähe nutzen die Möglichkeit und verkaufen ihre Immobilien an die Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH. Das teilte Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger (SPD) am Sonntag mit.
Damit nutzt nur ein geringer Teil der Eigentümer, die vom Lärm des künftigen Hauptstadtflughafens betroffen sind, diese Möglichkeit. Bei diesen 15 Grundstücken sei der Verkauf bereits abgeschlossen.
Die betroffenen Grundstücke liegen im sogenannten “Entschädigungsgebiet Übernahmeanspruch”. Die dortigen Eigentümer haben Anspruch darauf, dass die FBS die Grundstücke zum Verkehrswert kauft.
All jenen, die nicht verkaufen, stehen Schallschutzmaßnahmen zu. Im Umfeld des Flughafens gibt es noch weitere Entschädigungsgebiete, in denen andere Ansprüche gelten.

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