Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung wird beanstandet.

Beim Bundesverfassungsgericht ist erneut eine Verfassungsbeschwerde anhängig, mit der u.a. die Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung beanstandet wird.
Hintergrund: Der BFH hat mit zwei viel beachteten Urteilen v. 30.6 2010 (Az. II R 60/08) und (Az. II R 12/09) entschieden, dass die Vorschriften über die Einheitsbewertung des Grundvermögens jedenfalls für Stichtage bis zum 1.1.2007 noch verfassungsgemäß sind. Für jüngere Stichtage äußert er jedoch Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung. Die BFH-Urteile haben in der Politik und in den betroffenen Kreisen zahlreiche Reaktionen ausgelöst; dabei besteht weitgehender Konsens über die Notwendigkeit einer grundlegenden Grundsteuerreform (vgl. hierzu ausführlich Pahlke in NWB 40/2010 S. 3172).

Neue Verfassungsbeschwerde: Gegen das Urteil Az. II R 12/09 ist nun Verfassungsbeschwerde eingelegt worden (Az. 2 BvR 287/11). Mit der Beschwerde wird die Beschränkung der Grundsteuerbefreiung auf korporierte Religionsgesellschaften sowie die Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung gerügt. Legen betroffen Steuerpflichtige unter Bezugnahme auf das o.g. Aktenzeichen Einspruch ein, ruht das Einspruchsverfahren insoweit (§ 363 Abs. 2 Satz 2 AO).

Quelle: NWB – News zum Steuerrecht 11.3. 2011

Haftung des Immobilienberaters

BGB § 675

Ein Anlagevermittler, der gegenüber seinem Kunden die Wirtschaftlichkeit eines Immobilienfonds anhand einer ihm von der Fondsinitiatorin zur Verfügung gestellten persönlichen Modell-Berechnung erläutert, ist verpflichtet, diese Berechnung einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen und den Kunden auf erkennbare Fehler hinzuweisen.

BGH, Urteil vom 17. Februar 2011 – III ZR 144/10 – OLG Karlsruhe

Vorläufige Daten über den Berliner Grundstücksmarkt 2010

Nach der heißen Phase in den Jahren 2006/2007 und der darauf folgenden Rückkehr zur Normalität bei den Umsatzzahlen bis in das Jahr 2009 zeigt sich der Berliner Immobilienmarkt inzwischen wieder im Aufwind begriffen. Die vorläufigen Zahlen für das Jahr 2010 zeigen im Vergleich zum Vorjahr einen deutlichen Umsatzanstieg auf allen drei Teilmärkten (unbebaute Grundstücke, bebaute Grundstücke und Wohnungseigentum).
Im Rahmen der Informationen zum Umsatzvolumen am Berliner Immobilienmarkt stehen jetzt die vorläufigen Daten über den Jahresumsatz 2010 zum kostenlosen Abruf bereit.
Quelle: http://www.Gutachterausschuss-Berlin.de