Keller, Elles & Kollegen

Architekturmanagement und Immoblienbewertung

Verkehrswertnachweis

Aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7.11.2006 musste der Gesetzgeber ab 1.1.2009 die Bewertung der Immobilien einheitlich am “gemeinen Wert” (Verkehrswert) ausrichten. Die Grundvermögensbewertung nach dem geänderten Bewertungsgesetz ist nun seit 2,5 Jahren in Kraft.
Die Folge ist seitem in aller Regel ein Höherbewertung und damit eine höhere steuerliche Belastung von erbschaft- und schenkungsteuerlichen Übertragungen.
Die Bewertung hat sich seitem deutlich verkompliziert und es besteht immer noch eine große Unsicherheit bei der Anwendung der neuen Verfahren – sowohl auf Seiten der Finanzverwaltung wie auch bei den Steuerpflichtigen und ihren Beratern.
Zudem ist inzwischen deutlich geworden, dass die neuen Verfahren in vielen Fällen zu eklatanten Überbewertungen führen.
Bei Kontenständen gibt es eindeutige Zahlen, wo sich aber Bewertungsspielräume auftun, entstehen natürgemäß Streitigkeiten. So gibt es auch im Rahmen eines Besteuerungsverfahrens Interessengegensätze zwischen Finanzamt und Sterpflichtigem.
Die Steuerberater haben deshalb zu prüfen, ob der wahre Wert der Immobilie, der Verkehrswert/Marktwert niedriger ist als der Grundbesitzwert, damit dieser mittels Gutachtensbeweis der Besteuerung zugrunde gelegt werden kann.
Das Nichterkennen von Überwertungsfällen birgt demzufolge auch ein Haftungsrisko für die steuerlichen Berater.

Es empfiehlt sich, wenigstens überschlägig vor unserer Beauftragung das gesetzlich vorgesehen Bewertungsverfahren durchzuführen, damit wir prüfen können, ob es Anhaltspunkte dafür gibt, dass der von uns ermittelte Verkehrswert den

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