Die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer soll künftig der Verkehrswert sein.

Nach einer Pressemitteilung des IVD haben sich die Länderfinanzminister geeinigt, dass die Bemessungsgrundlage für die Erhebung der Grundsteuer künftig der Verkehrswert des Grundstücks sein soll.

„Die Bundesländer sollen die Möglichkeit haben, die Grundsteuermesszahl eigenständig festzulegen“, erklärt Hans-Joachim Beck, Leitung Abteilung Steuern beim IVD Bundesverband. Damit sollen vor allem die Stadtstaaten die Möglichkeit erhalten, zu verhindern, dass die neue Berechnungsgrundlage zu einer Mehrbelastung ihrer Bürger führt. „Wir müssen darauf achten, dass eine Neuregelung nicht zu höheren Belastungen für Mieter und Eigentümer führt“, fordert Beck. Die Gemeinden haben die Grundsteuer in den letzten Jahren exzessiv erhöht. Dies muss unter dem neuen Modell ein Ende haben. Werden Grundstücke durch den Verkehrswert höher bewertet, müssen die Länder über eine Absenkung der Messzahlen gegensteuern und die Gemeinden die Hebesätze senken. „Außerdem darf kein Bürokratiemonster erschaffen werden, das zu Rechtsstreitigkeiten führt.“ Pressemitteilung des IVD vom 2. Juli 2015

 

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