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Begrenzt offener Realisierungswettbewerb mit Ideenteil Wohnbebauung am Schragen, Baufeld WA 7, Potsdam

Im Norden von Potsdam wird seit 1993 im Entwicklungsgebiet Bornstedter Feld eine der größten deutschen Entwicklungsmaßnahmen im Sinne des besonderen Städtebaurechts realisiert. Teil dieser Entwicklungsmaßnahme ist das geplante Quartier „Am Schragen“, das als attraktives Wohngebiet entwickelt werden soll.

Das geplante Wohngebiet „Am Schragen“ ist in 8 Baufelder gegliedert und grenzt 3-seitig an den bereits bestehenden Volkspark Potsdam an. Grundlage der städtebaulichen Entwicklung ist der Bebauungsplan Nr. 42.4 „Kaserne Pappelallee / Am Schragen“, der durch die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam am 2.5.2012 als Satzung beschlossen wurde.

Die Ausloberin, die ProPotsdam GmbH, beabsichtigt auf dem Baufeld WA 7, einer ca. 10.900 m² großen Teilfläche des neuen Wohngebietes, ca. 135 Wohnungen neu zu errichten. Unter Einhaltung der Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 42.4 sollen auf den beiden Teilbauflächen WA 7.1 und WA 7.2 freifinanzierte Mietwohnungen mit einer Wohnfläche von ca. 7.000 m² entstehen.

Aufgabe des Wettbewerbs ist der städtebauliche Entwurf des Baufeldes WA 7 als Ideenteil sowie die Planung von zwei Mietwohngebäuden als Realisierungsteil.

Weiter siehe Bekanntmachung und Bewerbungsformular

Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer

Es werden Architekten gesucht, die Erfahrungen in der städtebaulichen und hochbaulichen Planung und Realisierung von Neubauvorhaben, insbesondere Wohnungsneubau, in einer Größenordnung von mind. 12 Wohnungen bzw. 1.000 m² BGF haben. Die Erfahrungen sind als Tätigkeit im eigenen Büro nachzuweisen.

Es werden – neben 7 geladenen Teilnehmern – 10 Bewerber unter Berücksichtigung der formalen und inhaltlichen Kriterien für den Wettbewerb ausgewählt.

Um zur Wertungzugelassen zu werden, sind neben der Erfüllung der formalen Kriterien insgesamt drei Referenzprojekten im Bereich Neubau der letzten 10 Jahre (seit 2002) nachzuweisen.

Davon

müssen mind. zwei Referenzgebäude Wohnungsneubau als Mehrfamilienhaus mit je mind. 12 Wohneinheiten sein, das dritte Referenzobjekt muss kein Wohnungsbau sein, jedoch ein Neubau mit mind. 1.000 m² BGF

für mind. 1 Referenzobjekt müssen die Leistungsphasen 2-8 gem. § 33 der HOAI durch den Bewerber erbracht worden sein; für die beiden anderen Referenzobjekte müssen mind. die Leistungsphasen 2-5 gem. § 33 der HOAI nachgewiesen werden.

Richtigstellung
in der Bekanntmachung unter III.1) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer
muss der Text richtig lauten:
„Die 3 Referenzprojekte sollen auf
insgesamt max. 6 DIN-A4-Seiten (einseitig) in Form von Texten, Fotos, Zeichnungen/Skizzen (Referenzgrundriss(e), Ansichten, Schnitt(e)) weiterführend dargestellt werden.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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