Aktuelle Bauleitplanverfahren Berlin

 

Als gesetzlich festgelegter „Träger öffentlicher Belange“ gibt die IHK Berlin zu jedem Bebauungsplanentwurf gemäß §4 BauGB sowie jedem Planfeststellungsverfahren und jeder Änderung des Flächennutzungsplans eine Stellungnahme ab, wenn unternehmerische Interessen berührt werden. Die durch die IHK Berlin geäußerten Bedenken und Anregungen müssen im Abwägungsprozess berücksichtigt werden.  Im Mittelpunkt der Stellungnahme stehen beispielsweise die Vorhaltung ausreichend großer Gewerbe- und Industrieflächen, die Berücksichtigung ausreichender Abstände zwischen gewerblicher und Wohnnutzung oder die Entwicklung einer wirtschaftsfreundlichen Infrastruktur. Für Bestandsbetriebe und Unternehmen können sich durch einen Bebauungsplan am Standort oder in der unmittelbaren Nachbarschaft Auswirkungen ergeben, z.B. Einschränkungen bei Erweiterungen, Anforderungen an den Lärmschutz und den Stand der Technik der Anlagen.  Aktuell werden Stellungnahmen zu den nachfolgend aufgeführten Planverfahren erarbeitet. Hier ist Ihre Meinung gefragt! Dafür können Sie unsere Möglichkeit zur Online-Stellungnahme nutzen. Quelle: http://www.ihk-berlin.de/standortpolitik/Aktuelle_Bebauungsplaene/

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